
By Florian Zastrow
Doch die Gründung und Führung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung birgt neben den o. g. Vorteilen auch etliche Gefahren. So ist die Rechtsform in der Vergangenheit vielfach zur Begehung schwerer Betrugsdelikte missbraucht worden. Daneben ist die Insolvenzanfälligkeit der GmbH im Vergleich zu anderen Rechtsformen überdurchschnittlich hoch. Dies bestärkt nicht zwangsläufig das Vertrauen in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Da die Geschäftsführer die GmbHs im Rechtsverkehr repräsentieren, rücken sie in besonderer Weise in den Blickpunkt des Interesses. Die Gesamtheit der Gesellschafter, als eines der beiden notwendigen GmbH-Organe, haftet lediglich bis zur Höhe ihrer Stammeinlage – die Geschäftsführer hingegen nicht. Sie treffen umfangreiche Pflichten und Risiken bei der Ausführung ihres Amtes. Über ihnen schwebt die persönliche Haftung wie das sprichwörtliche Damoklesschwert.
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber den verschiedenen Anspruchsberechtigten darzulegen. Nach einer einführenden Erläuterung seiner Stellung als GmbH-Organ folgen Untersuchungen bezüglich der Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung), den Gesellschaftern und gegenüber Dritten (Außenhaftung). Die Arbeit endet mit einer kurzen Zusammenfassung der erlangten Erkenntnisse.